Rechtliche Grundlagen Altenbetreuung
Durch den Beitritt von Polen zur EU haben sich die Beschäfti- gungsmöglichkeiten von polnischen Erwerbstätigen vereinfacht. Mit dem Modell, unter dem die Grenzenlos GbR ihre Pflegekräfte vermittelt, werden alle nun geltenden rechtlichen Regelungen eingehalten - ganz ohne Aufwand und ohne Unsicherheit für Sie. Lesen Sie hier mehr über die rechtlichen Grundlagen.
Mit dem EU-Beitritt mehrerer osteuropäischer Länder am 1. Mai 2004 hat sich der unklare Status privat beschäftigter Pflegehilfen geändert.
Grenzenlos GbR führte diesbezüglich Gespräche mit der Zentralen Auslands– und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
Wie aus dem Merkblatt 7 „Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland” Stand Januar 2007 hervorgeht, wurde auch für die EU Beitrittsländer die geltende Dienstleistungsfreiheit als Weg zur legalen Beschäftigung eröffnet.
Demnach dürfen in Polen niedergelassenen Unternehmen oder ICH AG - als selbstständige Pflegehilfen von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen.
Für einige Wirtschaftszweige und im Baugewerbe gelten in Deutschland die so genannten Übergangsregelugen. Für den Bereich Pflegehilfskräfte gelten diese Regelungen jedoch nicht.
Das heißt: „werden Firmen oder ICH AG mit Sitz in Polen - im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung für die keine Übergangs- regelung gilt, in Deutschland aktiv – so kann im Rahmen der Dienst- leistungsfreiheit ohne arbeitsrechtliche Einschränkungen das Gewerbe ausgeübt werden.”
Der eventuelle Vorwurf einer Scheinselbstständigkeit ist nicht haltbar. Die selbstständigen Betreurinnen bewerben sich meist bei mehreren Agen- turen, die ihnen Verbindungen zu den Kunden verschaffen. Die Betreuerinnen suchen sich ihren Auftraggeber selbst aus. Sie haben während eines Jahres mehrere Auftraggeber.
Direkte Beschäftigung bleibt illegal!
Die direkte Beschäftigung einer Pflegehilfe durch die deutsche Familie bleibt allerdings weiterhin illegal. (siehe dazu: Beitrag des Hessischen Rundfunks (HR) Verbreitete Praxis ist es derzeit, Menschen aus Polen im Internet oder über dortige Anzeigen zu suchen oder sich diese über illegal praktizierende Unternehmen vermitteln zu lassen, selbst einzuladen und anzustellen. Zumeist eben ohne Anmeldung und deshalb auch nicht legal.
Derzeit arbeiten in Deutschland rund 50.000 nicht sozial versicherte ausländische Arbeitskräfte in deutschen Haushalten. Eine große Anzahl davon kommt aus Polen.
Auch bei illegaler Beschäftigung fallen durchschnittlich EUR 1.000,-- pro Monat an Betreuungskosten an. Gleichzeitig überprüfen die zuständigen Behörden (Agentur für Arbeit, Ausländeramt und der Zoll) vermehrt diese Art von Arbeitsverhältnissen.
Ein weiteres Argument, die Kosten inklusiv Vermittlungsprovision in Anspruch zu nehmen und dabei den Komfort zu besitzen, mit sozial versicherten Arbeitskräften Dienstleistungsverträge abzuschließen.










