Wer betreut Sie
Wir bieten polnischen Erwerbstätigen die Möglichkeit kranke, alte und pflegebedürftige Personen in Deutschland in einer angenehmen und sicheren Atmosphäre zu betreuen.
Wer betreut Sie?
Unsere Angebote richten sich an Personen, die das 25 Lebensalter vollendet haben und mindestens Grundkenntnisse in deutscher Sprache vorweisen können. Einschlägige Berufserfahrungen sind wünschenswert - jedoch nicht erforderlich.
Das vermittelte Betreuungspersonal reist als selbstständige Arbeitskraft nach Deutschland ein. Die Betreuer melden vor dem polnischen Gewerbeamt ihre Selbstständigkeit im Bereich der Personenbetreuung an. Die Leistungen der Betreuer stehen damit im Einklang mit dem deutschen Arbeit- und Ausländerrecht sowie den derzeit geltenden EU-Richtlinien. Parallel zur Gewerbeanmeldung schließt der Betreuer einen Sozialversicherungsvertrag beim polnischen Rententräger (Z.U.S.) ab. Der Sozialversicherungsnachweis der polnischen Z.U.S. - die so genannte E101, bestätigt die Erlaubnis zur Ausübung eines sozial versicherten Gewerbes im Ausland.
Optional kann der Betreuer bei einem deutschen Gewerbeamt die Anmeldung seines Gewerbes im Bereich der Seniorenbetreuung abschließen.
Der Besitz der Gewerbeanmeldung sowie das Vorliegen eines Sozial- versicherungsnachweises – bzw. gesonderten Police für Berufsaktivität im Ausland, sind obligatorische Bestandteile des zukünftigen Dienstleis- tungsvertrages.
Welche Arbeitsbedingungen werden erwartet?
Der Einsatz des Betreuungspersonals erfolgt ausschließlich in deutschen Privathaushalten. Das Betreuungspersonal wohnt zusammen mit dem Pflegebedürftigen. Ihm wird ein getrenntes Zimmer – sowie WC und Bad oder Dusche zur Verfügung gestellt. Das Betreuungspersonal wechselt sich in vertraglich festgelegten Zyklen ab.
Welche Pflichten haben die Betreuer?
Die Pflichten des Betreuungspersonals werden individuell abgestimmt und in den Dienstleistungsverträgen festgelegt. Der Betreuer hilft dem Bedürftigen bei der täglichen Hygiene und sorgt für die regelmäßige Einnahme von Medikamenten und Mahlzeiten.
Die Betreuer kümmern sich um den Haushalt, bewerkstelligen haus- wirtschaftliche Arbeiten, machen Einkäufe und bereiten Mahlzeiten zu.
Die vom vermittelten Betreuungspersonal erbrachten Dienstleistungen beschränken sich auf die reine Betreuung der pflegebedürftigen Per- sonen. Eine medizinische Versorgung ist davon ausgeschlossen.










